Eine Ummeldung der Teilnahme am Religionsunterricht/Ethikunterricht kann nur zum Schuljahreswechsel erfolgen. Prinzipiell kann jeder Religionsmündige (ab 14 Jahre) erklären, an welchem Unterricht(evangelisch/katholisch/Ethik) er/sie teilnimmt. Die Schule muss sicherstellen, dass die Eltern bei minderjährigen Schülern Kenntnis genommen haben. Für die Ummeldung kann das angehängte Formular benutzt werden.